Schutzkonzept für Geflüchtete mit Behinderung

Die Lebenshilfe Hamburg hat im November 2016 ein Schutzkonzept für Geflüchtete mit Behinderung verfasst und veröffentlicht. Das Schutzkonzept muss in allen Bereichen der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderung in der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt werden.

Schutz für besonders schutzbedürftige Menschen

Mit einem Schutzkonzept soll Geflüchteten, die aufgrund besonderer Bedarfe oder Merkmale (z.B. Alter, Geschlecht, gesundheitlicher Zustand) eines besonderen Schutzes bedürfen, ebendieser gewährt werden. Die Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf Schutz vor direkter Gewaltanwendung, sondern auch auf Schutz vor unterlassener Unterstützungsleistung, Vernachlässigung, Isolation und Erhalt und Aufbau von Barrieren. Geflüchtete mit Behinderung gehören zur sogenannten Gruppe der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten.  Elementar für Schutzkonzepte ist zum einen das Vorhandensein einer als besonders schutzbedürftig definierten Gruppe und sind zum anderen Maßnahmen, die deren Schutz gewährleisten.

Hier können Sie das ganze Schutzkonzept lesen: